Bearbeiten von «Doppelmord 1916»

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Am 5. März 1916, einem Sonntag, geschah zwischen Birt und Vögelinsegg, im Haus gegenüber dem heutigen Schützenhaus ein Verbrechen, das weit über das Appenzellerland hinaus hohe Wellen warf: Das Ehepaar Bruderer wurde vom Sohn des Landwirts und Gastwirts vom Birt umgebracht. Obwohl die Tat an sich in den damaligen Presseorganen als Kriminalfall grossen Raum einnahm, sind die Hintergründe ebenso bemerkenswert. Wie sich erst später herausstellte, lagen der Tat magische Vorstellungen von schwarzer Magie, bösem Zauber und Hexerei zugrunde.
Am 5. März 1916, einem Sonntag, geschah zwischen Birt und Vögelinsegg, im Haus gegenüber dem heutigen Schützenhaus ein Verbrechen, das weit über das Appenzellerland hinaus hohe Wellen warf: Das Ehepaar Bruderer wurde vom Sohn des Landwirts und Gastwirts vom Birt umgebracht. Obwohl die Tat an sich in den damaligen Presseorganen als Kriminalfall grossen Raum einnahm, sind die Hintergründe ebenso bemerkenswert. Wie sich erst später herausstellte, lagen der Tat Vorstellungen von schwarzer Magie, bösem Zauber und Hexerei zugrunde.
Die Recherchen beziehen sich auf zeitgenössische Berichterstattungen in Zeitungen, auf das Obergerichtsurteil (40 Seiten handgeschrieben!), einen Aufsatz des Psychiaters Hermann Rorschach und auch auf Berichte von älteren Einwohnern von Speicher, die sich auf Erinnerungen zumeist aus Erzählungen ihrer Grosseltern stützen.
Die Recherchen beziehen sich auf zeitgenössische Berichterstattungen in Zeitungen, auf das Obergerichtsurteil (40 Seiten handgeschrieben!), einen Aufsatz des Psychiaters Hermann Rorschach und auch auf Berichte von älteren Einwohnern von Speicher, die sich auf Erinnerungen zumeist aus Erzählungen ihrer Grosseltern und Eltern stützen.


=== Die Tat und die Schauplätze der Tat ===
=== Die Tat und die Schauplätze der Tat ===
Peter Abegglen fasst die Ereignisse um die Tat zusammen. Edy Tanner erinnert sich an Erzählungen seiner Mutter, die ein mulmiges Gefühl hatte, als der Täter seinen Bruder, der in der Liegenschaft von Tanners wohnte in den Vierzigerjahren besuchen wollte. Für Ernst Schedler vom unteren Birt war der Täter einfach der Hans. Er wohnte nach der Haftentlassung bis kurz vor 1960 bei Schedlers und arbeitete in der Zimmerei Schlegel.
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Postkarte_Birtweg.jpg|Blick vom Tatort (Vorplatz rechts) zum Birt, ca. 1930
Postkarte_Birtweg.jpg|Blick vom Tatort (Vorplatz rechts) zum Birt, ca. 1930
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Ersatzbau an Stelle des Tathauses.jpg|Neubau anstelle des ursprünglichen Hauses
Ersatzbau an Stelle des Tathauses.jpg|Neubau anstelle des ursprünglichen Hauses
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=== Berichte zur Tat ===
=== Berichte zur Tat ===
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==== Zeitungsberichte ab 9. März 1916 ====
==== Zeitungsberichte ab 9. März 1916 ====
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19160309_NZZ.jpg|Erster Bericht in NZZ vom 9.3.1916
19160310_NZZ.jpg|Zweiter Bericht in NZZ vom 10.3.1916
19160309_Tathergang.jpg|Tathergang und Verhaftung
19160309_Tathergang.jpg|Tathergang und Verhaftung
19160309_Zivilstandsnachrichten_AZ.jpg|Amtliche Todesfallnachricht
19160309_Zivilstandsnachrichten_AZ.jpg|Amtliche Todesfallnachricht
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=== "Ein Mord aus Aberglauben" Aufsatz von [http://w2ww.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D14602.php Hermann Rorschach], 1920 ===
=== "Ein Mord aus Aberglauben" Aufsatz von Hermann Rorschach, 1920 ===
Die folgenden Begebenheiten haben sich in den letzten zehn Jahren im Kanton Appenzell A.-Rh. abgespielt. Wenn auch seinerzeit das Drama in öffentlicher Gerichtsverhandlung seine Erledigung gefunden hat, so möchte ich doch aus verschiedenen Gründen davon absehen, hier genaue Zeit-, Orts- und Namensangaben zu machen. Doch verdient der Fall wegen seiner abergläubischen Grundlagen hier eine Behandlung.
Die folgenden Begebenheiten haben sich in den letzten zehn Jahren im Kanton Appenzell A.-Rh. abgespielt. Wenn auch seinerzeit das Drama in öffentlicher Gerichtsverhandlung seine Erledigung gefunden hat, so möchte ich doch aus verschiedenen Gründen davon absehen, hier genaue Zeit-, Orts- und Namensangaben zu machen. Doch verdient der Fall wegen seiner abergläubischen Grundlagen hier eine Behandlung.
Zwei Familien - nennen wir sie T. und F. - wohnten auf eigenen Liegenschaften, wenige Minuten voneinander entfernt, abseits von einem größeren Dorfe. Die T. hatten schon seit langen Jahren hier gewohnt, eine allgemein geachtete, kinderreiche Familie. Die F. dagegen, ein einsames altes Ehepaar, waren erst vor einigen Jahren hergezogen. Es waren ver- bitterte, griesgrämige Leute, mit denen niemand gern verkehrte. Man erzählte sogar, die Bewohner ihres früheren Wohnorts hätten ihren Weg-
Zwei Familien - nennen wir sie T. und F. - wohnten auf eigenen Liegenschaften, wenige Minuten voneinander entfernt, abseits von einem größeren Dorfe. Die T. hatten schon seit langen Jahren hier gewohnt, eine allgemein geachtete, kinderreiche Familie. Die F. dagegen, ein einsames altes Ehepaar, waren erst vor einigen Jahren hergezogen. Es waren ver- bitterte, griesgrämige Leute, mit denen niemand gern verkehrte. Man erzählte sogar, die Bewohner ihres früheren Wohnorts hätten ihren Weg-
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Über die einzelnen Aberglaubenmotive kann ich mich als Nichtfachmann nicht weiter auslassen. Sie sind wohl alle bekannt und haben wohl alle vielerlei Parallelbildungen. Nur das eine Motiv: der Kranz vom Leichenwagen, der im Geäst der Bäume des F. hängen bleibt und vom jungen T. als Verräter des bösen Verfolgers aufgefaßt wird, scheint mir ungewöhnlich. Doch läßt sich auch dieses Moment bekannten Märchenmotiven angleichen: dem des Märchens vom «Machandelbom» und dergleichen, und weiter dem der Märchen von den «blutenden Knochen»: Ein Teil des Opfers tritt in magischer Weise als Ankläger des Mörders auf.
Über die einzelnen Aberglaubenmotive kann ich mich als Nichtfachmann nicht weiter auslassen. Sie sind wohl alle bekannt und haben wohl alle vielerlei Parallelbildungen. Nur das eine Motiv: der Kranz vom Leichenwagen, der im Geäst der Bäume des F. hängen bleibt und vom jungen T. als Verräter des bösen Verfolgers aufgefaßt wird, scheint mir ungewöhnlich. Doch läßt sich auch dieses Moment bekannten Märchenmotiven angleichen: dem des Märchens vom «Machandelbom» und dergleichen, und weiter dem der Märchen von den «blutenden Knochen»: Ein Teil des Opfers tritt in magischer Weise als Ankläger des Mörders auf.
<ref>Gesammelte Aufsätze, herausgegeben von K. W. Bash, Verlag Hans Huber, Bern</ref>
<ref>Gesammelte Aufsätze, herausgegeben von K. W. Bash, Verlag Hans Huber, Bern</ref>
[[Kategorie:Erzählte Geschichte]]
[[Kategorie:Filmaufnahmen]]

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