Bearbeiten von «Ablassbrief von 1472»

Aus WikiSpeicher

Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar. Melde dich an oder erstelle ein Benutzerkonto, damit Bearbeitungen deinem Benutzernamen zugeordnet werden.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 33: Zeile 33:


=== Ablassbriefe - Historischer Hintergrund ===
=== Ablassbriefe - Historischer Hintergrund ===
''<small>(nach von Steiger/Homberger: Zwei illuminierte Avignoneser Ablassbriefe in Bern in „Zeitschrift für schweizerische Archäologie und Kunstgeschichte Band 17, 1957)</small>''<br>
(nach von Steiger/Homberger: Zwei illuminierte Avignoneser Ablassbriefe in Bern in „Zeitschrift für schweizerische Archäologie und Kunstgeschichte Band 17, 1957)
 
Unter Ablass verstand man im Mittelalter die Nachlassung der nach erfolgter Beichte auferlegten Sündenstrafen oder Pönitenzen (Kasteiung durch Fasten und Enthaltung, Almosen, Gebet). Diese Nachlassung beruhte auf der Schlüsselgewalt der Kirche sowie auf der stellvertretenden Genugtuung Christi und der Gemeinschaft der Heiligen. Sie konnte nicht nur durch den Papst, sondern auch durch die Kardinäle und die Bischöfe erteilt werden. Persönliche Ablässe betrafen nur eine bestimmte Person, enzyklische dagegen jedermann, der die darin genannten Bedingungen erfüllte. Einfache Ablassbriefe trugen nur einen Signatarnamen ; kollektive waren von einer Mehrzahl von Prälaten ausgestellt.
Unter Ablass verstand man im Mittelalter die Nachlassung der nach erfolgter Beichte auferlegten Sündenstrafen oder Pönitenzen (Kasteiung durch Fasten und Enthaltung, Almosen, Gebet). Diese Nachlassung beruhte auf der Schlüsselgewalt der Kirche sowie auf der stellvertretenden Genugtuung Christi und der Gemeinschaft der Heiligen. Sie konnte nicht nur durch den Papst, sondern auch durch die Kardinäle und die Bischöfe erteilt werden. Persönliche Ablässe betrafen nur eine bestimmte Person, enzyklische dagegen jedermann, der die darin genannten Bedingungen erfüllte. Einfache Ablassbriefe trugen nur einen Signatarnamen ; kollektive waren von einer Mehrzahl von Prälaten ausgestellt.


Bitte beachte, dass alle Beiträge zu WikiSpeicher von anderen Mitwirkenden bearbeitet, geändert oder gelöscht werden können. Reiche hier keine Texte ein, falls du nicht willst, dass diese ohne Einschränkung geändert werden können.

Du bestätigst hiermit auch, dass du diese Texte selbst geschrieben hast oder diese von einer gemeinfreien Quelle kopiert hast (weitere Einzelheiten unter WikiSpeicher:Urheberrechte). ÜBERTRAGE OHNE GENEHMIGUNG KEINE URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTEN INHALTE!

Abbrechen Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)