Bearbeiten von «Ablassbrief von 1472»
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=== Ablassbriefe - Historischer Hintergrund === | === Ablassbriefe - Historischer Hintergrund === | ||
(nach von Steiger/Homberger: Zwei illuminierte Avignoneser Ablassbriefe in Bern in „Zeitschrift für schweizerische Archäologie und Kunstgeschichte Band 17, 1957) | |||
Unter Ablass verstand man im Mittelalter die Nachlassung der nach erfolgter Beichte auferlegten Sündenstrafen oder Pönitenzen (Kasteiung durch Fasten und Enthaltung, Almosen, Gebet). Diese Nachlassung beruhte auf der Schlüsselgewalt der Kirche sowie auf der stellvertretenden Genugtuung Christi und der Gemeinschaft der Heiligen. Sie konnte nicht nur durch den Papst, sondern auch durch die Kardinäle und die Bischöfe erteilt werden. Persönliche Ablässe betrafen nur eine bestimmte Person, enzyklische dagegen jedermann, der die darin genannten Bedingungen erfüllte. Einfache Ablassbriefe trugen nur einen Signatarnamen ; kollektive waren von einer Mehrzahl von Prälaten ausgestellt. | Unter Ablass verstand man im Mittelalter die Nachlassung der nach erfolgter Beichte auferlegten Sündenstrafen oder Pönitenzen (Kasteiung durch Fasten und Enthaltung, Almosen, Gebet). Diese Nachlassung beruhte auf der Schlüsselgewalt der Kirche sowie auf der stellvertretenden Genugtuung Christi und der Gemeinschaft der Heiligen. Sie konnte nicht nur durch den Papst, sondern auch durch die Kardinäle und die Bischöfe erteilt werden. Persönliche Ablässe betrafen nur eine bestimmte Person, enzyklische dagegen jedermann, der die darin genannten Bedingungen erfüllte. Einfache Ablassbriefe trugen nur einen Signatarnamen ; kollektive waren von einer Mehrzahl von Prälaten ausgestellt. | ||