Bearbeiten von «Gedanken zu Freiheit und Verfassung 1823»

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Tobler betitelt seinen Vortrag mit dem sperrigen Titel „Flüchtig hingeworfene Gedanken über Freiheit, Vaterland Verfassung und Gesetze“
Tobler betitelt seinen Vortrag mit dem sperrigen Titel „Flüchtig hingeworfene Gedanken über Freiheit, Vaterland Verfassung und Gesetze“


=== Ausdruck einer bewegten Zeit ===
=== Ausdruck einer bewegten Zeit ===
Der Vortrag ist Ausdruck der Zeit der Restauration, in der konservative und liberale Kräfte um die Vorherrschaft rangen. Die Sonnengesellschaft gehörte, ebenso wie beispielsweise die neu entstandenen Gesangs- und Turnvereine und ab 1828 auch die Appenzeller Zeitung zu den Vorkämpferinnen des freiheitlichen Denkens.
Der Vortrag ist Ausdruck der Zeit der Restauration, in der konservative und liberale Kräfte um die Vorherrschaft rangen. Die Sonnengesellschaft gehörte, ebenso wie beispielsweise die neu entstandenen Gesangs- und Turnvereine und ab 1828 auch die Appenzeller Zeitung zu den Vorkämpferinnen des freiheitlichen Denkens.
Der Vortrag steht inhaltlich im Zusammenhang mit den Diskussionen um die [[Landbuchrevision 1833/34|Revision des Landbuchs]] (Kantonsverfassung), welche ab etwa 1820 während mehr als zehn Jahren die politische Diskussion im Kanton mitbestimmte.
Der Vortrag Toblers umschreibt als Vision jene liberale Grundhaltung, die den Ideen der Französischen Revolution zugrunde lag. Seine Kritik bezieht sich auf die kantonalen Verhältnisse, die ihm aus der Praxis als Sekretär des Distriktsgerichts (1798 bis 1803), als Landschreiber (1803 bis 1816) und als Landsfähnrich (1816-1817) bestens geläufig waren.
Der Vortrag Toblers umschreibt als Vision jene liberale Grundhaltung, die den Ideen der Französischen Revolution zugrunde lag. Seine Kritik bezieht sich auf die kantonalen Verhältnisse, die ihm aus der Praxis als Sekretär des Distriktsgerichts (1798 bis 1803), als Landschreiber (1803 bis 1816) und als Landsfähnrich (1816-1817) bestens geläufig waren.


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=== Der 2. Artikel im Landbuch ===
=== Der 2. Artikel im Landbuch ===
Tobler bezieht sich in seinem Vortrag auch auf den oft zitierten und umstrittenen 2. Artikel im Landbuch (Kantonsverfassung), das damals einer Revision unterstand. Die Sonnengesellschaft (zusammen mit der damals noch existierenden Schützengartengesellschaft) engagierte sich denn auch mit einer von Tobler mitverfassten Eingabe in der Vernehmlassung zur [[Landbuchrevision 1833/34|Revision des Landbuchs]], scheiterte aber mit ihrem Anliegen.<br>
Tobler bezieht sich in seinem Vortrag auch auf den oft zitierten und umstrittenen 2. Artikel im Landbuch (Kantonsverfassung), das damals einer Revision unterstand. Die Sonnengesellschaft (zusammen mit der damals noch existierenden Schützengartengesellschaft) engagierte sich denn auch mit einer von Tobler mitverfassten Eingabe in der Vernehmlassung zur Revision des Landbuchs, scheiterte aber mit ihrem Anliegen.<br>
Walter Schläpfer schreibt in seinem Aufsatz [https://www.verlagshaus-schwellbrunn.ch/shop/die-landsgemeinde-von-appenzell-ausserrhoden.html „Die Landsgemeinde von Appenzell Ausserrhoden“] in „Das Land Appenzell“, Verlag Appenzeller Hefte Herisau, 1965: ''Der berühmte zweite Artikel im Landbuch gewährte das Initiativrecht in einer scheinbar sehr demokratischen Form, dennoch war er nicht geeignet, einer Opposition ein genügendes Ventil zu bieten. Er machte das Volksrecht der Initiative von einer doppelten rhetorischen Leistung vor dem Grossen Rat und der Landsgemeinde abhängig und verlangte einen überdurchschnittlichen Mut. Daher sagte der liberale Dr. Heim in der Revisionskommission von 1831, der Artikel sei eine Fussangel für den freien Mann, denn nicht jedem sei es gegeben, vor dem versammelten Volk zu reden, und somit wäre nur dem Frechen die Türe geöffnet, dem Schüchternen und Bescheidenen dagegen sei es verunmöglicht. (...)''  
Walter Schläpfer schreibt in seinem Aufsatz „Die Landsgemeinde von Appenzell Ausserrhoden“ in „Das Land Appenzell“, Verlag Appenzeller Hefte Herisau, 1965: ''Der berühmte zweite Artikel im Landbuch gewährte das Initiativrecht in einer scheinbar sehr demokratischen Form, dennoch war er nicht geeignet, einer Opposition ein genügendes Ventil zu bieten. Er machte das Volksrecht der Initiative von einer doppelten rhetorischen Leistung vor dem Grossen Rat und der Landsgemeinde abhängig und verlang- te einen überdurchschnittlichen Mut. Daher sagte der liberale Dr. Heim in der Revisionskommission von 1831, der Artikel sei eine Fussangel für den freien Mann, denn nicht jedem sei es gegeben, vor dem versammelten Volk zu reden, und somit wäre nur dem Frechen die Türe geöffnet, dem Schüchternen und Bescheidenen dagegen sei es ver- unmöglicht. (...)''  




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[[Kategorie:Erzählte Geschichte]]
[[Kategorie:Erzählte Geschichte]]
[[Kategorie:Filmaufnahmen]]
[[Kategorie:Politik]]
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