Bearbeiten von «Bruderhaus zu Bendlehn»
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Das Schwesternhaus gehörte dem dritten Orden des hl. Franziskus an und wurde vom Terminierer der Konstanzer Minoriten in St. Gallen betreut. Schon die erste Schwester, Gertrud Hoczer, hatte diese Verbindung geknüpft.<sup><small>4</small></sup> Da es unter den vielen Klausen, die sich in der Stadt St. Gallen und ihrem Einflussbereich drängten, zu den spätesten Gründungen zählte, vermochte es sich in der kurzen Zeit seines Bestehens nicht mehr recht zu entfalten. lm „Registrum subsidii" der Konstanzer Diözese von 1508 fand es denn auch im Unterschied zu den anderen Klausen in und um St. Gallen keine Beachtung.<sup><small>5</small></sup><br> | Das Schwesternhaus gehörte dem dritten Orden des hl. Franziskus an und wurde vom Terminierer der Konstanzer Minoriten in St. Gallen betreut. Schon die erste Schwester, Gertrud Hoczer, hatte diese Verbindung geknüpft.<sup><small>4</small></sup> Da es unter den vielen Klausen, die sich in der Stadt St. Gallen und ihrem Einflussbereich drängten, zu den spätesten Gründungen zählte, vermochte es sich in der kurzen Zeit seines Bestehens nicht mehr recht zu entfalten. lm „Registrum subsidii" der Konstanzer Diözese von 1508 fand es denn auch im Unterschied zu den anderen Klausen in und um St. Gallen keine Beachtung.<sup><small>5</small></sup><br> | ||
Die Schwesternzahl, die 1488 vier betragen hatte, ging bis 1514 wieder auf ein Mitglied zurück.<sup><small>6</small></sup> Irgendwelcher Grundbesitz konnte offensichtlich nicht erworben werden. Die Schwestern blieben auf die typischen Erwerbsarten der Beginen angewiesen. So lãsst sich erschliessen, dass sie das Weberhandwerk betrieben.<sup><small>7</small></sup> Daneben gingen sie auf Bettelgänge und wurden hierbei | Die Schwesternzahl, die 1488 vier betragen hatte, ging bis 1514 wieder auf ein Mitglied zurück.<sup><small>6</small></sup> Irgendwelcher Grundbesitz konnte offensichtlich nicht erworben werden. Die Schwestern blieben auf die typischen Erwerbsarten der Beginen angewiesen. So lãsst sich erschliessen, dass sie das Weberhandwerk betrieben.<sup><small>7</small></sup> Daneben gingen sie auf Bettelgänge und wurden hierbei vom Terminierer der Konstanzer Minoriten in St. Gallen durch einen Bettelbrief gefördert.<sup><small>8</small></sup> Schliesslich nahmen sie, wie es sich sonst für die Beginen des Bodenseeraums nirgends belegen lässt, Kinder unter ihre Obhut. Am 2. Mai 1489 wurde ihnen etwa der Sohn des verstorbenen Pfarrers von Trogen mitsamt all seinen Gütern übergeben, damit sie ihn erzögen und in ein Handwerk einwiesen, mit dem er sich später selbst ernähren könne.<sup><small>9</small></sup><br> | ||
Spätestens 1525, als Bendlehn reformiert wurde, ging das Schwesternhaus ein.<br> | Spätestens 1525, als Bendlehn reformiert wurde, ging das Schwesternhaus ein.<br><br> | ||
<sup><small>1</small></sup> <small>AUB I 149, S.</small> 65<br> | |||
<sup><small>1</small></sup> <small>AUB I 149, S. | |||
<sup><small>2</small></sup> <small>AUB I 1245,S.591 zum 18.5.1488. Ablassbrief des päpstlichen Protonotars Raymundus Peraudi für die vier namentlich genannten Schwestern in Bendlehn.</small><br> | <sup><small>2</small></sup> <small>AUB I 1245,S.591 zum 18.5.1488. Ablassbrief des päpstlichen Protonotars Raymundus Peraudi für die vier namentlich genannten Schwestern in Bendlehn.</small><br> | ||
<sup><small>3</small></sup> <small>AUB I | <sup><small>3</small></sup> <small>AUB I 1031, S. 54: (Regest); Zellweger, Geschichte des Appenzellischen Volkes, Urkunden Bd. II/1, Nr. 464, S.412-414 Druck).</small><br> | ||
<sup><small>4</small></sup> <small>AUB I 1081, S.143 zum 12.12.1472; ebd.1245, S.591 zum 18.5.1488 und ebd. 1518, S.671 zum 28.9.1503.</small> | |||
<sup><small>5</small></sup> <small>Karl Rieder (Hg.), Das Registrum subsidii caritativi der Diözese Konstanz aus dem Jahre 1508, in: FDA,35, 1907 S.1-108.</small> <br> | <sup><small>5</small></sup> <small>Karl Rieder (Hg.), Das Registrum subsidii caritativi der Diözese Konstanz aus dem Jahre 1508, in: FDA,35, 1907 S.1-108.</small> <br> | ||
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<sup><small>7</small></sup> <small>Vgl. Anm. 9</small><br> | <sup><small>7</small></sup> <small>Vgl. Anm. 9</small><br> | ||
<sup><small>8</small></sup> <small>AUB I 1518, S.671 zum 28. | <sup><small>8</small></sup> <small>AUB I 1518, S.671 zum 28.9.1503.</small><br> | ||
<sup><small>9</small></sup> <small>AUB I 1251, S.592 | <sup><small>9</small></sup> <small>AUB I 1251, S.592. Bei dem Handwerk kann es sich wohl nur um die Weberei gehandelt haben.</small><br> | ||
=== Begriffserklärungen === | === Begriffserklärungen === |