Bearbeiten von «Bruderhaus zu Bendlehn»

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<small>''Text aus: Andreas Wilts „Beginen im Bodenseeraum“ (Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen,1994, Seiten 312-313; Textgliederung leicht geändert)''</small><br>
<small>''Text aus: Andreas Wilts „Beginen im Bodenseeraum“ (Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen,1994, Seiten 312-313; Textgliederung leicht geändert)''</small><br>


Am 8. Juni 1393 beurkundete Abt Kuno von St. Gallen, dass er Bruder Haintzlin Stürman die Hofstatt unser frowen Buel zu Bendlehn verliehen habe, die von sieben Appenzeller Landleuten für ein Bruderhaus gestiftet worden war.<sup><small>1</small></sup> Dabei setzte er folgende Bedingungen fest:  
Am 8. Juni 1393 beurkundete Abt Kuno von St. Gallen, dass er Bruder Haintzlin Stürman die Hofstatt unser frowen Buel zu Bendlehn verliehen habe, die von sieben Appenzeller Landleuten für ein Bruderhaus gestiftet worden war. Dabei setzte er folgende Bedingungen fest:  
* Nach dem Tode Haintzlins solle die Hofstãtte wieder an einen oder auch mehrere Brüder verliehen werden.  
* Nach dem Tode Haintzlins solle die Hofstãtte wieder an einen oder auch mehrere Brüder verliehen werden.  
* Jeder einzelne neue Bewohner müsse dabei dem Abt von St. Gallen Gehorsam geloben.  
* Jeder einzelne neue Bewohner müsse dabei dem Abt von St. Gallen Gehorsam geloben.  

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