Freischärler Bruderer und Koller

Aus WikiSpeicher

Ausgangspunkt für eine Geschichtsstunde: Zeitungsnotiz von 1846

In der Wochenzeitung „Der Wahrheitsfreund“ erschien in der Ausgabe vom 26. Februar 1846 folgende Notiz:

Wahrheitsfreund 18460227.png

Am Fastnacht-Dienstag zogen eine Menge „intelligenter“ St. Galler Stimmfähige nach dem Ausserrhoder-Dorfe Speicher, wo unter Anführung des in Luzern verhaftet gewesenen Freischäärlers Bruderer und des wegen der bekannten Lumperei am Baslerschiessen berüchtigten Koller in einem witzlosen Maskeradezuge ein geistlicher Orden der katholischen Kirche auf bübische Weise gehöhnt und skandalisirt wurde. – Abermals ein Beweis von Toleranz gegen die Katholiken. – Was würde man sagen, wenn man etwa in Häggenschwyl Luther und sein Kätchen, oder die Appenzeller-Wiedertäufer vorstellen und persifliren wollte? – So was thun aber Katholiken nicht.

Die Zeitungsnotiz weist auf Ereignisse hin, die die damalige Schweiz (seit 1815 ein Staatenbund von Kantonen, die grosse Kompetenzen besassen, z.B. eigenes Militär, Strassenzölle, eigene Münzen, Schulwesen etc.) bewegten. Etwa die Hälfte der Kantone wollte die politischen Strukturen schnell in Richtung mehr Demokratie verändern, die andere Hälfte wollte „das Alte“ bewahren. Die politische Diskussion fand in den jeweiligen Tages- und Wochenzeitungen statt. Die Zeitung der st.gallischen Katholisch-Konservativen erschien jeweils auf vier Seiten vom 2.1.1835 bis 24.12.1863 unter dem Titel Der St.Gallische Wahrheitsfreund, seit 1844 abgekürzt Der Wahrheitsfreund. Noch vor dem St.Galler Tagblatt (1839) gegründet, war er die wichtigste katholisch-konservative Zeitung der Epoche im Kanton St.Gallen und der Vorläufer des Neuen Tagblatts aus der östlichen Schweiz (1856) sowie dessen Nachfolgerin, der Ostschweiz (1874).(Aus: e-newspaperarchives.ch)

In der historischen Rückblende sind es die folgenden Ereignisse, die zu Protesten, Aufruhr, ja bürgerkriegsähnlichen Zuständen führten:

  • Gegensätze konservativ und radikal-liberal, oftmals entlang konfessioneller Unterschiede
  • Verfassungsrevisionen ab etwa 1820
  • Freischarenzüge 1844 und 1845
  • Sonderbundskrieg 1847
  • Bundesverfassung 1848

Bewegte Zeit

1815 wurde mit der sogenannten Restauration die „Alte Eidgenossenschaft“ Geschichte und die Schweiz wurde als Nation wieder zu einem Staatenbund mit den noch heute bestehenden Kantonen (ausser Jura). Immer noch war die Tagsatzung als Leitungsbehörde dieses Staatenbundes die „nationale“ Klammer, allerdings eine schwache. Insbesondere konservative Kantone wollten ihre Verfassungen nicht anpassen. Auch in Appenzell Ausserrhoden bewegte die „Landbuchrevision“ (Verfassungsrevision) die Gemüter und fand endlich 1834 ein zufrieden stellendes Ende, allerdings noch ohne demokratische Grundsätze wie saubere Gewaltentrennung. Zudem herrschte noch starrer Amtszwang. Nachdem in verschiedenen Kantonen Revisionen der Bundesverfassung von 1815 gescheitert waren (auch 1833 in Ausserrhoden) traten die Gegensätze zwischen konservativen und liberal-demokratisch geprägten Kantonen immer ausgeprägter zutage.


Sonderbund

Ein ursprünglich loser Zusammenschluss konservativer Kantone mündete 1845 in den sogenannten Sonderbund, der nun vor allem auch durch den religiösen Aspekt geprägt war - katholisch-konservativ. Ein besonderer Dorn im Auge war den liberalen Katholiken und den meisten Reformierten der Jesuitenorden, eine Art Speerspitze katholisch-konservativer Haltung. 1847 kam es zum Sonderbundskrieg, den die liberalen Kantone gewannen. Dank umsichtiger Führung von General Dufour schafften es die Sieger, durch Rücksichtnahme auf die Anliegen der Verlierer, Frieden zu schliessen, der schliesslich in der Bundesverfassung von 1848 mündete.


Freischarenzüge 1844 und 1845 nach Luzern

STALU AKT 24-73A.png

Noch bevor es zum Sonderbund und zum Sonderbundskrieg kam, zogen bewaffnete, „radikale“ Freischärler aus verschiedenen Kantonen (hauptsächlich Aargau, Bern und Baselland) am 1. April nach Luzern, wo die Jesuiten als Lehrkräfte an die höheren Schulen (insbesondere Lehrerseminar) berufen worden waren. Die Kämpfe forderten 1845 etwa 120 Tote, davon 100 Freischärler. Die Luzerner Truppen besiegten die unorganisierten Freischärler, von denen rund 2000 gefangen genommen wurden und etwa 1000 sich vorher durch Flucht absetzen konnten. Die gefangen genommenen (in den Protokollen „eingebrachten“) rund 2000 Freischärler wurden nach längerem Hin und Her um Mitte April frei gelassen. Die Gefangenen mussten schriftlich „vor Gott dem Allmächtigen und der Mitwelt geloben , „dass sie an keinem Freischaarenzuge gegen Luzern , wenn „je künftig wieder ein solches Verbrechen ausgeführt werden sollte Theilnehmen werden.“ Die Kantone Bern, Baselland, Aargau, Solothurn und Zürich mussten für ihre Bürger ein Lösegeld als Strafzahlung leisten. Allein die Archiveinheiten der Prozessakten zeigen, wie gründlich Luzern die Aufarbeitung nahm.

Historische Einordnung der Zeitungsnotiz

  • 1846 war die Tagsatzung handlungsunfähig, die Standesstimmen blockierten sich gegenseitig, daher wurde umso mehr in Zeitungen Stellung bezogen, mit ähnlich deftigen Ausdrücken wie heute in sozialen Medien.
  • „Freischäärler Bruderer“ ist ein Jakob Bruderer, Koller ein Jakob Koller, beide aus Speicher. Sie sind unter den Nummern 44 und 45 in der Liste der Gefangenen des Freischarenzugs von 1845 aktenkundig (Staatsarchiv Luzern AKT 24 80B).
  • Der in der Notiz erwähnte Orden ist der Jesuitenorden.
  • Die „Appenzeller Wiedertäufer“ sind Wiedertäufer und andere Sekten, die in Ausserrhoden geduldet und recht verbreitet waren. Für konservative Katholiken waren sie Ketzer, aber auch die Reformierten anerkannten sie oftmals nicht und verfolgten sie in einzelnen Kantonen, so dass nicht wenige von ihnen beispielsweise nach Nordamerika auswanderten.
  • Die „intelligenten“ St. Galler Stimmbürger sind Liberale/Radikale. Die spitze Bemerkung ist typisch für eine damals politisch polarisierte und polemisierende Presse sowie ein Hinweis darauf, dass St. Gallen ein ebenso gespaltener Kanton war zwischen katholisch Konservativen und „Radikalen“, wie es die Eidgenossenschaft war. Äusserst knapp schlug sich St. Gallen bei der Wahl der Regierung (= Tagsatzungsstimme) auf die Seite der liberalen Kantone, womit die Tagsatzung 1847 mit 13 zu 12 Standesstimmen den Beschluss fassen konnte, gegen den Sonderbund militärisch vorzugehen.


Zwei Wochen nach der obgenannten Notiz veröffentlichte „Der Wahrheitsfreund“ eine Replik, resp. Ergänzung.

Die Freischärler Bruderer und Koller aus Speicher

STALU AKT24 808.png

Die im Bericht erwähnten Bruderer und Koller gehören zu den wenigen gefangenen Freischärlern aus der Ostschweiz, erwähnt werden nämlich insgesamt 9 aus Glarus, Appenzell und Schaffhausen. Wie die beiden zu den Freischaren kamen ist unbekannt. Zumindest Jakob Koller dürfte ab und zu schon vorher mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sein, worauf die Bemerkung „Lumperei“ (dumme Streiche, Possen, im Spiel betrügen) hinweist.






Folgen des Sonderbundskriegs

Trotz der Niederlage der Sonderbundkantone flossen einige ihrer Forderungen in die Bundesverfassung von 1848 ein. Insbesondere dem Wunsch nach Souveränität der Kantone, der auch von gemässigten Liberalen geäussert wurde, trugen die Sieger Rechnung. Obwohl das Jesuitenverbot weiter Bestand hatte, wurde die Hoheit über Schule und Kirche den Kantonen zugeschlagen. Ebenso wurde mit der Einführung des Ständerats und des Ständemehrs der Föderalismus, ein Anliegen des Sonderbunds, wesentlich gestärkt. Indirekt erreichte der Sonderbund, dass der Föderalismus gegenüber den von Radikalen bevorzugten zentralistischen Lösungen gestärkt wurde.

Quellen
Staatsarchiv Luzern: STALU_Signatur_AKT_24/73A
Der Wahrheitsfreund, 27. Februar 1846: https://www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=WHD18460227-01.2.12&e=------184-de-20-WHD-1--img-txIN-Der+Wahrheitsfreund----1846---0-----
mit weiter führenden Informationen
René Roca: "Sonderbund", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 20.12.2012. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/017241/2012-12-20/, konsultiert am 18.12.2024.
Kurt Münger: "Freischarenzüge", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 11.03.2005. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008682/2005-03-11/, konsultiert am 02.03.2025


Text
Peter Abegglen, März 2025