Bearbeiten von «Tobler Johann Heinrich»

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===== Über Landsgemeinden - Vorlesung am 6. Mai 1825 =====
===== Über Landsgemeinden - Vorlesung am 6. Mai 1825 =====
[[Datei:Über Landsgemeinden Manuskriptanfang.jpg|mini|Manuskriptanfang]]
[[Datei:Über Landsgemeinden Manuskriptanfang.jpg|mini|Manuskriptanfang]]
In dieser Vorlesung setzt sich Tobler kritisch mit der Institution Landsgemeinde auseinander. Im ersten Teil beschreibt er, wie er die Landsgemeinde als feierliche, gottesdienstähnliche Institution der direkten Demokratie sieht. Er betont den Respekt der Bürger vor den Entscheiden der gewählten Regierung.<br>
In dieser Vorlesung setzt sich Tobler kritisch mit der Institution Landsgemeinde auseinander. Im ersten Teil beschreibt er, wie er die Landsgemeinde als feierliche, gottesdienstähnliche Institution der direkten Demokratie sieht. Er betont den Respekt der Bürger vor den Entscheiden der gewählten Regierung.
In einem zweiten Teil beklagt er die Misstände, die so gar nicht zum eben gezeichneten feierlichen Bild passen: Unwissenheit, Misstrauen, Missgunst, Neid und das Streuen von Gerüchten über vermeintliche Misstände in der Regierung führen zu Unzufriedenheit und zum Abschmettern wohl überlegter Vorlagen oder gar zur Abwahl von Regierungsmitgliedern.<br>
In einem zweiten Teil beklagt er die Misstände, die so gar nicht zum eben gezeichneten feierlichen Bild passen: Unwissenheit, Misstrauen, Missgunst, Neid und das Streuen von Gerüchten über vermeintliche Misstände in der Regierung führen zu Unzufriedenheit und zum Abschmettern wohl überlegter Vorlagen oder gar zur Abwahl von Regierungsmitgliedern.
Die Ursachen für die Missstände beschreibt er im dritten Teil: Das bedingungslose Festhalten an Althergebrachtem sieht er als Quelle des Übels, nämlich als falsch verstandenen Begriff von Verfassung und Freiheit, die jegliche Anpassung an neue Zeiten und Umstände verhindern.<br>
Die Ursachen für die Missstände beschreibt er im dritten Teil: Das bedingungslose Festhalten an Althergebrachtem sieht er als Quelle des Übels, nämlich als falsch verstandenen Begriff von Verfassung und Freiheit, die jegliche Anpassung an neue Zeiten und Umstände verhindern.
Damit leitet er über zu einem hoffnungsvollen Ausblick, dem vierten Teil, in welchem er eine Art politischer Bildung für die jungen Stimmbürger vorschlägt. Wohl zu recht hat er erkannt, dass eine solche weder im schulischen Unterricht noch in der religiösen Unterweisung stattfindet. Die Ankündigung, einen solchen Unterricht als Versuch zu wagen, bildet den hoffnungsvollen Schluss [[Media: über Landsgemeinden.pdf|der Vorlesung.]]
Damit leitet er über zu einem hoffnungsvollen Ausblick, dem vierten Teil, in welchem er eine Art politischer Bildung für die jungen Stimmbürger vorschlägt. Wohl zu recht hat er erkannt, dass eine solche weder im schulischen Unterricht noch in der religiösen Unterweisung stattfindet. Die Ankündigung, einen solchen Unterricht als Versuch zu wagen, bildet den hoffnungsvollen Schluss [[Media: über Landsgemeinden.pdf|der Vorlesung.]]


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