Bearbeiten von «Kirchgenössigkeit vor 1614»

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Kirchlich gesehen gehörte das Land Appenzell seit seiner Besiedlung im 11. Jahrhundert zum Bistum Konstanz (errichtet um 600), genauso wie die Abtei St.Gallen.
Kirchlich gesehen, gehörte das Land Appenzell seit seiner Besiedlung im 11. Jahrhundert zum Bistum Konstanz, genauso wie die Abtei St.Gallen.
Spätestens seit dem 12. Jahrhundert umfasste es den weiten Raum zwischen Iller im Osten, Rhein und Aare im Westen, dem Gotthardmassiv im Süden und dem nördlichen Schwarzwald im Norden, also den südwestlichen Rand Bayerns, fast das ganze Land Baden-Württemberg, den grössten Teil der deutschsprachigen Schweiz und einen Teil des österreichischen Vorarlberg. Der schweizerische Teil des Bistums Konstanz hiess "Schweizer Viertel" und umfasste das heutige Kleinbasel, in etwa den Kanton Aargau, Teile der Kantone Solothurn und Bern, die Kantone Uri (ohne Urserental), Schwyz, Ob- und Nidwalden, Luzern, Zug, fast ganz Glarus, sodann die Kantone Zürich, Schaffhausen, St.Gallen (ohne die ehemaligen Bezirke Gaster und Sargans, die seit jeher zum Bistum Chur gehörten) und beide Appenzell. Seit dem 16. Jahrhundert war das Bistumsgebiet konfessionell gespalten (she. unten). In den evangelischen Territorien wie in Appenzell Ausserrhoden galt allerdings die bischöfliche Jurisdiktion noch bis zum Westfälischen Frieden von 1648.
Das Bistum Konstanz war um 600 als alemannisches Bistum mit Zentrum am Bodensee errichtet worden. Spätestens seit dem 12. Jahrhundert erstreckte es sich über den weiten Raum zwischen der Iller im Osten, dem Rhein und der Aare im Westen, dem Gotthardmassiv im Süden und dem mittleren Neckar im Norden. Es umfasste nach der heutigen politischen Einteilung den südwestlichen Rand Bayerns, fast das ganze Land Baden-Württemberg, den grössten Teil der deutschsprachigen Schweiz und einen Teil des österreichischen Vorarlberg. Zum schweizerischen Teil des Bistums Konstanz – dem so genannten Schweizer Viertel – gehörten vom Kanton Basel-Stadt das heutige Kleinbasel, der grössere Teil des Kantons Aargau, die rechts der Aare gelegenen Teile der Kantone Solothurn und Bern, die innerschweizerischen Kantone Uri (ohne Urserental), Schwyz, Ob- und Nidwalden, Luzern, Zug, Glarus (mit Ausnahme weniger Pfarreien), sodann die Kantone Zürich, Schaffhausen, St.Gallen (ohne die ehemaligen Bezirke Gaster und Sargans, die seit jeher zum Bistum Chur gehörten) und beide Appenzell. Allerdings war das Bistumsgebiet seit dem 16. Jahrhundert konfessionell gespalten. In den evangelischen Territorien wie in Appenzell Ausserrhoden galt die bischöfliche Jurisdiktion seit dem Westfälischen Frieden 1648 als suspendiert.


=== Kirchgenössigkeit zu St. Gallen und Trogen ===
=== Kirchgenössigkeit zu St. Gallen und Trogen ===

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