Bearbeiten von «Kastenloch»

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==== Erste Brücke im Kastenloch 1661 ====
==== Erste Brücke im Kastenloch 1661 ====
Der Bau einer dauerhaften [[Goldachbrücken|Brücke über die Goldach]] war ein grösseres Unterfangen. Wacklige Stege waren Vorgängerbauten und dienten nur dem Fussverkehr (Weg zu den Mühlen, Kirchgang). Erst im Jahr 1652 ordnete der Grosse Rat den Bau einer Prügelbrücke über den Bach (Goldach) an. Anordnen bedeutet in jener Zeit, dass die Anstösser im Gern diese Brücke zu bauen hatten. Die Brücke wurde aber erst 1661 gebaut, nachdem die Behörde gedroht hatte, sie auf Kosten der betreffenden Anstösser einem Unternehmer in Auftrag zu geben, falls der Anordnung nicht Folge geleistet werde. Die Wegführung im steilen Gelände blieb aber weiterhin und immer wieder ein Problem.
Der Bau einer dauerhaften Brücke über die Goldach war ein grösseres Unterfangen. Wacklige Stege waren Vorgängerbauten und dienten nur dem Fussverkehr (Weg zu den Mühlen, Kirchgang). Erst im Jahr 1652 ordnete der Grosse Rat den Bau einer Prügelbrücke über den Bach (Goldach) an. Anordnen bedeutet in jener Zeit, dass die Anstösser im Gern diese Brücke zu bauen hatten. Die Brücke wurde aber erst 1661 gebaut, nachdem die Behörde gedroht hatte, sie auf Kosten der betreffenden Anstösser einem Unternehmer in Auftrag zu geben, falls der Anordnung nicht Folge geleistet werde. Die Wegführung im steilen Gelände blieb aber weiterhin und immer wieder ein Problem.


1736 wurde durch eine Kommission ein neuer Verlauf des Weges vom Kastenloch nach Speicher durch den Wald ausgesteckt. Die Regierung erliess im Jahr 1753 das Gebot, dass von Anfang des Wintermonats bis Mitte März „Männiglich bemeldeten vorderen Weg nach belieben und gefallen“ benutzen solle, im Sommer aber auf den 1736 ausgesteckten hinteren Weg verwiesen sei. Wäre aber der Sommerweg wegen zu grossen Schnees noch nicht befahrbar, so würde der Gebrauch des Winterweges noch 14 Tage, also bis Ende März, erlaubt.  
1736 wurde durch eine Kommission ein neuer Verlauf des Weges vom Kastenloch nach Speicher durch den Wald ausgesteckt. Die Regierung erliess im Jahr 1753 das Gebot, dass von Anfang des Wintermonats bis Mitte März „Männiglich bemeldeten vorderen Weg nach belieben und gefallen“ benutzen solle, im Sommer aber auf den 1736 ausgesteckten hinteren Weg verwiesen sei. Wäre aber der Sommerweg wegen zu grossen Schnees noch nicht befahrbar, so würde der Gebrauch des Winterweges noch 14 Tage, also bis Ende März, erlaubt.  

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