Grenzsteine: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Kantons- und Gemeindegrenzen''' liegen in der Zuständigkeit der Kantone. Veränderungen dieser Grenzen müssen durch die zuständigen Organe der betroffenen Kantone bzw. Gemeinden genehmigt werden. Die Hoheitsgrenzen liegen auf Grundstücksgrenzen und sind Bestandteil der amtlichen Vermessung. Sie stellen eine Informationsebene der amtlichen Vermessung dar.<br />
Die jährliche Nachführung der Gemeindegrenzen erlaubt somit vor allem, Änderungen der Gemeinde- und Raumnomenklaturen nachzuvollziehen und zugunsten einer stets aktuellen kartografischen Visualisierung verfügbar zu machen.<br />
 
Ein '''Grenzstein''' (auch als Abmarkung oder Markstein bezeichnet) ist eine übliche Kennzeichnung von Grenzpunkten.<br />
Grenzsteine werden zur örtlichen Kennzeichnung sichtbar, aber bodenbündig in den Grenzpunkt gesetzt, in der Regel mit einer mittleren Lagegenauigkeit von einigen Zentimetern.<br />
Bei Feld- und Waldgrenzen können sie aber auch einige Dezimeter aus dem Boden ragen, um für Landwirte beim Ackern gut sichtbar zu sein (hier werden meist längere Steine als sonst üblich verwendet.
 
In der beiliegenden Karte finden sie die noch vorhandenen Grenzsteine zwischen Speicher und den Nachbargemeinden Teufen, Trogen und Bühler, sowie Steine der Kantonsgrenze zu St. Gallen. Sobald die Gemeindegrenze in Gewässern verläuft, sind keine Grenzmarkierungen mehr vorhanden. Der nördliche Teil Speichers wird durch Säglibach, Goldach und Bernhardsbach begrenzt. Das bedeutet, dass im Bereich von Speicherschwendi keine Grenzsteine zu finden sind.
 


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Version vom 6. Dezember 2017, 16:32 Uhr

Die Kantons- und Gemeindegrenzen liegen in der Zuständigkeit der Kantone. Veränderungen dieser Grenzen müssen durch die zuständigen Organe der betroffenen Kantone bzw. Gemeinden genehmigt werden. Die Hoheitsgrenzen liegen auf Grundstücksgrenzen und sind Bestandteil der amtlichen Vermessung. Sie stellen eine Informationsebene der amtlichen Vermessung dar.
Die jährliche Nachführung der Gemeindegrenzen erlaubt somit vor allem, Änderungen der Gemeinde- und Raumnomenklaturen nachzuvollziehen und zugunsten einer stets aktuellen kartografischen Visualisierung verfügbar zu machen.

Ein Grenzstein (auch als Abmarkung oder Markstein bezeichnet) ist eine übliche Kennzeichnung von Grenzpunkten.
Grenzsteine werden zur örtlichen Kennzeichnung sichtbar, aber bodenbündig in den Grenzpunkt gesetzt, in der Regel mit einer mittleren Lagegenauigkeit von einigen Zentimetern.
Bei Feld- und Waldgrenzen können sie aber auch einige Dezimeter aus dem Boden ragen, um für Landwirte beim Ackern gut sichtbar zu sein (hier werden meist längere Steine als sonst üblich verwendet.

In der beiliegenden Karte finden sie die noch vorhandenen Grenzsteine zwischen Speicher und den Nachbargemeinden Teufen, Trogen und Bühler, sowie Steine der Kantonsgrenze zu St. Gallen. Sobald die Gemeindegrenze in Gewässern verläuft, sind keine Grenzmarkierungen mehr vorhanden. Der nördliche Teil Speichers wird durch Säglibach, Goldach und Bernhardsbach begrenzt. Das bedeutet, dass im Bereich von Speicherschwendi keine Grenzsteine zu finden sind.



Text und Fotos: Paul Hollenstein 2017