Getreideanbau 1917: Unterschied zwischen den Versionen

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Während des ersten Weltkriegs kam die Versorgung der Schweiz mit Gütern aller Art, darunter auch Nahrungsmitteln, ins Stocken. Der Bundesrat ergriff verschiedene Massnahmen, um einen Mangel zu vermeiden. So erliess er seit 1914 verschiedene [[media:Bundesbeschlüsse_1917/18.pdf|Beschlüsse]], die die Vermehrung der landwirtschaftlichen Produktion zum Ziele hatten. Auszuführen hatten diese Beschlüsse die Kantone und Gemeinden.
Während des ersten Weltkriegs kam die Versorgung der Schweiz mit Gütern aller Art, darunter auch Nahrungsmitteln, ins Stocken. Der Bundesrat ergriff verschiedene Massnahmen, um einen Mangel zu vermeiden. So erliess er seit 1914 verschiedene [[media:Bundesbeschlüsse 1917 18.pdf|Beschlüsse]], die die Vermehrung der landwirtschaftlichen Produktion zum Ziele hatten. Auszuführen hatten diese Beschlüsse die Kantone und Gemeinden.


=== Massnahmen in Speicher ===
=== Massnahmen in Speicher ===
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''Neben dieser Privatinitiative setzte sich, gemäss Verfügungen des Bundes und des Kantons, auch die Behörde (gemeint ist der Gemeinderat Speicher, Red.) für den vermehrten Anbau von Kartoffeln, Getreide und andern Erdfrüchten ein.''
''Neben dieser Privatinitiative setzte sich, gemäss Verfügungen des Bundes und des Kantons, auch die Behörde (gemeint ist der Gemeinderat Speicher, Red.) für den vermehrten Anbau von Kartoffeln, Getreide und andern Erdfrüchten ein.''
''Nach dem Bundesbeschluss von 1917 wurde der Kantons Appenzell A.Rh. zur Anpflanzung von 150 ha Getreide verpflichtet. Der Gemeinde Speicher teilte der Regierungsrat 900 Aren (ca. 20 Fussballfelder, Red.) zu, für deren Umbruch die Behörde noch im Oktober zu sorgen hatte. Die einzelnen Liegenschaftsbesitzer wurden zu folgenden Flächen verpflichtet: Inhaber unter 5 Jucharten (1 Jucharte entspricht ca. 40 Aren) Wiesland zu 1 Are, von 6 - 10 zu 2, von 11 - 15 zu 3, von 16 - 20 zu 4, von 21 - 30 zu 5, von 31 und mehr zu 6 Aren.''
''Nach dem Bundesbeschluss von 1917 wurde der Kanton Appenzell A.Rh. zur Anpflanzung von 150 ha Getreide verpflichtet. Der Gemeinde Speicher teilte der Regierungsrat 900 Aren (ca. 20 Fussballfelder, Red.) zu, für deren Umbruch die Behörde noch im Oktober zu sorgen hatte. Die einzelnen Liegenschaftsbesitzer wurden zu folgenden Flächen verpflichtet: Inhaber unter 5 Jucharten (1 Jucharte entspricht ca. 40 Aren) Wiesland zu 1 Are, von 6 - 10 zu 2, von 11 - 15 zu 3, von 16 - 20 zu 4, von 21 - 30 zu 5, von 31 und mehr zu 6 Aren.''
''Da die der Gemeinde Speicher zugemutete Fläche gegenüber andern hoch erschien, wurde man bei der Volkswirtschaftsdirektion vorstellig, erreichte aber keine Reduktion des Pflichtmasses. Die Folge davon war, dass eine spezielle amtliche Anbaukommission den Auftrag bekam, sich für den Getreideanbau nach ausserkantonalem Boden in fruchtbareren Gegenden umzusehen und eventuelle Pachtverträge abzuschliessen. Das geschah für sieben Jucharten in Wartau und für 12 bis 13 in Häggenschwil. Die Bundesbehörden verweigerten aber anfangs die Anerkennung dieses Vorgehens. Dem Einfluss und den Bemühungen von Nationalrat [[Arthur Eugster]] war es zu verdanken, dass die Bewilligung in Bern nachträglich doch noch erfolgte.''
''Da die der Gemeinde Speicher zugemutete Fläche gegenüber andern hoch erschien, wurde man bei der Volkswirtschaftsdirektion vorstellig, erreichte aber keine Reduktion des Pflichtmasses. Die Folge davon war, dass eine spezielle amtliche Anbaukommission den Auftrag bekam, sich für den Getreideanbau nach ausserkantonalem Boden in fruchtbareren Gegenden umzusehen und eventuelle Pachtverträge abzuschliessen. Das geschah für sieben Jucharten in Wartau und für 12 bis 13 in Häggenschwil. Die Bundesbehörden verweigerten aber anfangs die Anerkennung dieses Vorgehens. Dem Einfluss und den Bemühungen von Nationalrat [[Eugster Arthur]] war es zu verdanken, dass die Bewilligung in Bern nachträglich doch noch erfolgte.''


Einige dieser Felder sind auf [[Speicher von oben|Flugaufnahmen]] des Flugpioniers Walter Mittelholzer von 1919 deutlich zu erkennen.
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=== Pachtfläche in der Gemeinde Wartau ===
=== Pachtfläche in der Gemeinde Wartau ===
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Chäshof_Wartau.jpg|Chäshof
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Getreidepflanzung_1917_2.jpg|Ernte im Chäshof
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Getreidepflanzung_1917.jpg|Ernte mit viel Handarbeit
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[[Kategorie:Briefe und Dokumente]]
[[Kategorie:Briefe und Dokumente]]<br>
[[Kategorie:Wirtschaft und Gewerbe]]

Aktuelle Version vom 9. Juni 2022, 09:33 Uhr

Während des ersten Weltkriegs kam die Versorgung der Schweiz mit Gütern aller Art, darunter auch Nahrungsmitteln, ins Stocken. Der Bundesrat ergriff verschiedene Massnahmen, um einen Mangel zu vermeiden. So erliess er seit 1914 verschiedene Beschlüsse, die die Vermehrung der landwirtschaftlichen Produktion zum Ziele hatten. Auszuführen hatten diese Beschlüsse die Kantone und Gemeinden.

Massnahmen in Speicher[Bearbeiten]

Arnold Eugster schreibt in seiner Chronik (1850 bis zweiter Weltkrieg), das Jahr 1917 betreffend:

Neben dieser Privatinitiative setzte sich, gemäss Verfügungen des Bundes und des Kantons, auch die Behörde (gemeint ist der Gemeinderat Speicher, Red.) für den vermehrten Anbau von Kartoffeln, Getreide und andern Erdfrüchten ein. Nach dem Bundesbeschluss von 1917 wurde der Kanton Appenzell A.Rh. zur Anpflanzung von 150 ha Getreide verpflichtet. Der Gemeinde Speicher teilte der Regierungsrat 900 Aren (ca. 20 Fussballfelder, Red.) zu, für deren Umbruch die Behörde noch im Oktober zu sorgen hatte. Die einzelnen Liegenschaftsbesitzer wurden zu folgenden Flächen verpflichtet: Inhaber unter 5 Jucharten (1 Jucharte entspricht ca. 40 Aren) Wiesland zu 1 Are, von 6 - 10 zu 2, von 11 - 15 zu 3, von 16 - 20 zu 4, von 21 - 30 zu 5, von 31 und mehr zu 6 Aren. Da die der Gemeinde Speicher zugemutete Fläche gegenüber andern hoch erschien, wurde man bei der Volkswirtschaftsdirektion vorstellig, erreichte aber keine Reduktion des Pflichtmasses. Die Folge davon war, dass eine spezielle amtliche Anbaukommission den Auftrag bekam, sich für den Getreideanbau nach ausserkantonalem Boden in fruchtbareren Gegenden umzusehen und eventuelle Pachtverträge abzuschliessen. Das geschah für sieben Jucharten in Wartau und für 12 bis 13 in Häggenschwil. Die Bundesbehörden verweigerten aber anfangs die Anerkennung dieses Vorgehens. Dem Einfluss und den Bemühungen von Nationalrat Eugster Arthur war es zu verdanken, dass die Bewilligung in Bern nachträglich doch noch erfolgte.

Einige dieser Felder sind auf Flugaufnahmen des Flugpioniers Walter Mittelholzer von 1919 deutlich zu erkennen.

Pachtfläche in der Gemeinde Wartau[Bearbeiten]