Bearbeiten von «Gedanken zu Freiheit und Verfassung 1823»

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=== Der 2. Artikel im Landbuch ===
=== Der 2. Artikel im Landbuch ===
Tobler bezieht sich in seinem Vortrag auch auf den oft zitierten und umstrittenen 2. Artikel im Landbuch (Kantonsverfassung), das damals einer Revision unterstand. Die Sonnengesellschaft (zusammen mit der damals noch existierenden Schützengartengesellschaft) engagierte sich denn auch mit einer von Tobler mitverfassten Eingabe in der Vernehmlassung zur [[Landbuchrevision 1833/34|Revision des Landbuchs]], scheiterte aber mit ihrem Anliegen.<br>
Tobler bezieht sich in seinem Vortrag auch auf den oft zitierten und umstrittenen 2. Artikel im Landbuch (Kantonsverfassung), das damals einer Revision unterstand. Die Sonnengesellschaft (zusammen mit der damals noch existierenden Schützengartengesellschaft) engagierte sich denn auch mit einer von Tobler mitverfassten Eingabe in der Vernehmlassung zur [[Landbuchrevision 1833/34|Revision des Landbuchs]], scheiterte aber mit ihrem Anliegen.<br>
Walter Schläpfer schreibt in seinem Aufsatz [https://www.verlagshaus-schwellbrunn.ch/shop/die-landsgemeinde-von-appenzell-ausserrhoden.html „Die Landsgemeinde von Appenzell Ausserrhoden“] in „Das Land Appenzell“, Verlag Appenzeller Hefte Herisau, 1965: ''Der berühmte zweite Artikel im Landbuch gewährte das Initiativrecht in einer scheinbar sehr demokratischen Form, dennoch war er nicht geeignet, einer Opposition ein genügendes Ventil zu bieten. Er machte das Volksrecht der Initiative von einer doppelten rhetorischen Leistung vor dem Grossen Rat und der Landsgemeinde abhängig und verlangte einen überdurchschnittlichen Mut. Daher sagte der liberale Dr. Heim in der Revisionskommission von 1831, der Artikel sei eine Fussangel für den freien Mann, denn nicht jedem sei es gegeben, vor dem versammelten Volk zu reden, und somit wäre nur dem Frechen die Türe geöffnet, dem Schüchternen und Bescheidenen dagegen sei es verunmöglicht. (...)''  
Walter Schläpfer schreibt in seinem Aufsatz [https://www.verlagshaus-schwellbrunn.ch/shop/die-landsgemeinde-von-appenzell-ausserrhoden.html „Die Landsgemeinde von Appenzell Ausserrhoden“] in „Das Land Appenzell“, Verlag Appenzeller Hefte Herisau, 1965: ''Der berühmte zweite Artikel im Landbuch gewährte das Initiativrecht in einer scheinbar sehr demokratischen Form, dennoch war er nicht geeignet, einer Opposition ein genügendes Ventil zu bieten. Er machte das Volksrecht der Initiative von einer doppelten rhetorischen Leistung vor dem Grossen Rat und der Landsgemeinde abhängig und verlang- te einen überdurchschnittlichen Mut. Daher sagte der liberale Dr. Heim in der Revisionskommission von 1831, der Artikel sei eine Fussangel für den freien Mann, denn nicht jedem sei es gegeben, vor dem versammelten Volk zu reden, und somit wäre nur dem Frechen die Türe geöffnet, dem Schüchternen und Bescheidenen dagegen sei es ver- unmöglicht. (...)''  




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