Kategorie:Postkarten: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Weiterverwendung von Postkarten, resp. Ansichtskarten ist wie bei jeder Aufbereitung historischer Quellen zwingend die daten- und personenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäss Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) vom 19. Juni 1992 | Die Weiterverwendung von Postkarten, resp. Ansichtskarten ist wie bei jeder Aufbereitung historischer Quellen zwingend die daten- und personenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäss [https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1993/1945_1945_1945/de Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) vom 19. Juni 1992] zu berücksichtigen. Insbesondere dürfen die hier publizierten Post- resp. Ansichtskarten und Fotos nicht ohne Einverständnis veröffentlicht bzw. online verfügbar gemacht werden. | ||
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Version vom 9. Januar 2025, 14:11 Uhr
Das Sammeln und Erforschen von Post- und Ansichtskarten werden als Philokartie bezeichnet. Das retrospektive Sammeln von Ansichtskarten wurde ab dem Ende der 1970er Jahre populär und es entstand ein Markt für alte Ansichtskarten.
Ab etwa 1896 setzte sich die Ansichtskarte, nicht zuletzt durch die Nutzung neuerer Druckverfahren, im großen Stil durch. Die Karten waren günstig und die Bilder ersparten das Schreiben längerer Städte- oder Landschaftsbeschreibungen. In vielen Tabak und Schreibwarenläden waren Ansichtskarten zu kaufen.
Im digitalisierten Zeitalter hat die Postkarte ihre einstige Bedeutung als Bild- und Kommunikationsmedium verloren. Sie hat den Höhepunkt ihres Produktlebenszyklus bereits überschritten und wird zunehmend von moderneren Produkten verdrängt.
Postkarten zeigen in sehr schöner Weise die Veränderungen auf, die ein Dorf erfährt. Interessant ist es, die Entwicklungen im Bild mit zu erleben, aber auch zu erahnen, wie die Lebensumstände in jeder Zeitepoche waren: Strassen, Strassenunterhalt, Hausbau, Stromversorgung usw.. Auch die Grusstexte sind sehr oft Zeichen ihrer Zeit: Was war erwähnenswert? Wohin gingen die Bilder aus Speicher?
Landschaft
Die Weiterverwendung von Postkarten, resp. Ansichtskarten ist wie bei jeder Aufbereitung historischer Quellen zwingend die daten- und personenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäss Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) vom 19. Juni 1992 zu berücksichtigen. Insbesondere dürfen die hier publizierten Post- resp. Ansichtskarten und Fotos nicht ohne Einverständnis veröffentlicht bzw. online verfügbar gemacht werden.
Postkarten/Fotos von:
- Staatsarchiv Herisau
- Edy Tanner
- Fredi Altherr
Paul Hollenstein 2024
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