Zollhaus Vögelinsegg

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Das Zollhaus um 1900
Plan von Negrelli 1834

Strassen kosten Geld, sowohl deren Bau, wie deren Unterhalt. Zu Zeiten, als noch keine Steuern erhoben wurden für allgemeine Staats- oder Gemeindeaufgaben, wurde für Strassen und Brücken ein Weggeld oder Zoll erhoben, also eine Art Benützungsgebühr der Nutzer derselben. Bereits bei der Planung der Ruppenstrasse, welche 1838 teileröffnet wurde, kamen die beteiligten Gemeinden (Altstätten, Trogen, Speicher) und die Kantone Appenzell Ausserrhoden und St. Gallen überein, ein Weggeld zu erheben und zwar an den Weggeldstätten Vögelinsegg und Ruppen.

Standort des Zollhäuschens „Vögelinsegg“ war beim Tannenbaum, also etwa an der heutigen Adresse St. Gallerstrasse 23 (neben der später erbauten Weberei Schefer), weil damals die Kantonsgrenze dort lag. Die Zollstelle Ruppen lag am gleichen Ort, wo heute noch die Kantonsgrenze verläuft. Der Vertrag datiert vom 31. Januar 1837, wurde am 30. April 1837 von der Landsgemeinde, am 9. Mai vom Grossen Rat des Kantons St. Gallen und am 11. August schliesslich von der eidgenössischen Tagsatzung bewilligt.

Weggelder (Zoll) Ruppenstrasse
Zoll Vögelinsegg Zoll Ruppen
1 Pferd 4 Kreuzer 5 Kreuzer
1 Stück Hornvieh 2 Kreuzer 2 ½ Kreuzer
1 Stück Schmalvieh 1 Kreuzer 1 Kreuzer

1 Kreuzer entspricht etwa 50 Rappen im Jahre 2020

Streit über die Verwendung der Zölle

Am 26. Oktober 1838 wurde der Zoll am Ruppen eröffnet und erst am 11. Juli 1842 wurde zum ersten Mal das Weggeld auf Vögelinsegg bezogen, dies deshalb, weil der Strassenabschnitt Speicher-St. Gallen erst 1842 fertig gestellt wurde.
Über die Verteilung des Weggeldes kam es in der Folge noch zu länger dauernden Auseinandersetzungen zwischen dem Kanton AR und der Gemeinde Speicher, bis die Angelegenheit schliesslich am 21. März 1843 in einem Vertrag geregelt wurde.

1848: Ende der Strassenzölle

Mit der Gründung des schweizerischen Bundesstaates im Jahre 1848 wurden per Verfassung sämtliche Brücken-, Strassen- und Wegzölle aufgehoben. Damit endete auch die nur 6-jährige Geschichte des Zollhäuschens von Vögelinsegg.
Neben der Zollkompetenz wurden mit der Bundesverfassung auch Armee, Post und Währung dem Bund übertragen.

Die Kantonsgrenze SG/AR wurde im Bereich Tannenbaum/Hinterwies im Jahre 1928 neu gelegt. Seither verläuft sie nicht mehr über den Weiler Tannenbaum sondern im Bachtobel westlich davon bis zum ehemaligen Gasthaus Landscheide, bevor sie Richtung Osten weiter verläuft. Die Kartenausschnitte zeigen Zollhaus und Verlauf der Kantonsgrenze.


Ein Überbleibsel vom Zollhaus

Angeblicher Zeitzeuge des Zollhauses

Das Zollhaus wurde zu einem unbekannten Zeitpunkt umgebaut. Bei einer Wohnungsräumung wurde ein behauener Stein gefunden, der beschriftet war mit: "Baustein vom Zollhaus". Der Stein ist ein relativ harter Tonstein, wie er häufig vorkommt als Ablagerung eines ehemaligen Gletscherrandsees.







Quellen:
Bartholome Tanner, "Tannerchronik", S. 327-348
swisstopo.ch > Zeitreise
Geoportal.ch: Eschmannkarte (Ausschnitt aus Blatt „St. Gallen-Trogen“
Familien Buchmann und Schefer, Tannenbaum